Rechtsprechung
BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 99/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- archive.org
- Judicialis
BAT 1975 § 22; ; BAT 1975 § 23; ; VergGr. V c; ; VergGr. VI b Fallgruppe 1; ; VergGr. VII des Teils II Abschn. T Unterabschn. II der Anlage 1 a zum BAT/BL (Angestellte im allgemein... en Justizvollzugsdienst)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingruppierung; Angestellte in der Außensicherung einer Strafvollzugsanstalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Eingruppierung von in der Außensicherung einer Strafvollzugsanstalt eingesetzten Angestellten
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 28.09.1995 - 5 (1) Ca 486/95
- ArbG Bonn, 28.09.1996 - 5 (1) Ca 486/95
- LAG Köln, 18.11.1996 - 3 Sa 45/96
- BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 99/97
Papierfundstellen
- BB 1999, 324
- NZA-RR 1999, 164 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (10)
- LAG Köln, 18.11.1996 - 3 Sa 45/96
Eingruppierung: Angestellter in Justizvollzugsanstalt
Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 99/97
Landesarbeitsgericht Köln - 3 Sa 45/96 -.Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. November 1996 - 3 Sa 45/96 - aufgehoben.
- BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84
Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - …
Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 99/97
Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (vgl. BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84
Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter …
Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 99/97
Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (vgl. BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
- BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90
Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte
Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 99/97
Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (Senatsurteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84
Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher …
Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 99/97
Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (vgl. BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69
Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander …
Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 99/97
Deshalb sind zunächst die Voraussetzungen der Ausgangsfallgruppe zu prüfen und im Anschluß daran die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG Urteil vom 4. September 1996 - 4 AZR 177/95 - AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter). - BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80
Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang - …
Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 99/97
Dabei ist es zwar rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit des Angestellten nur einen einheitlichen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (vgl. BAGE 42, 29 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 511/95
Eingruppierung: Sachbearbeiter einer Hauptfürsorgestelle
Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 99/97
Da die Tätigkeit der Kläger zwischen den Parteien mithin unstreitig ist und das beklagte Land selbst dieses Tätigkeitsmerkmal als erfüllt betrachtet, reicht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine summarische Überprüfung aus (vgl. z.B. Urteil vom 5. März 1997 - 4 AZR 511/95 - AP Nr. 222 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 270/95
Eingruppierung als "Leiter von Erziehungsheimen"
Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 99/97
Das ist jedoch unschädlich, da der Senat die Arbeitsvorgänge selbst bilden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Senatsurteil vom 23. Oktober 1996 - 4 AZR 270/95 - AP Nr. 220 zu §§ 22, 23 BAT 1975 zu III 2.2 der Gründe, m.w.N.). - BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 177/95
Eingruppierung: Sozialpädagoge/Sozialarbeiter im Jugendhaus
Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 99/97
Deshalb sind zunächst die Voraussetzungen der Ausgangsfallgruppe zu prüfen und im Anschluß daran die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG Urteil vom 4. September 1996 - 4 AZR 177/95 - AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).
- BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 396/03
Eingruppierung eines Lagerverwalters
aa) Unter einem Arbeitsvorgang iSv. § 22 Abs. 2 BAT iVm. den Protokollnotizen zu dieser Tarifnorm ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (zB 22. Juli 1998 - 4 AZR 99/97 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 255 = EzBAT BAT §§ 22, 23 B. 7 Justizdienst VergGr. Vc Nr. 2 mwN).Tatsächlich trennbare Tätigkeiten unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden (Senat 22. Juli 1998 - 4 AZR 99/97 - aaO mwN).
Denn der Senat kann nach seiner ständigen Rechtsprechung die Arbeitsvorgänge selbst bestimmen (zB 22. Juli 1998 - 4 AZR 99/97 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 255 = EzBAT BAT §§ 22, 23 B. 7 Justizdienst VergGr. Vc Nr. 2).
- BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 191/04
Eingruppierung - Betriebsprüfer
aa) Unter einem Arbeitsvorgang ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu dem inhaltlich entsprechenden § 22 Abs. 2 BAT iVm. den Protokollnotizen eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (zB 22. Juli 1998 - 4 AZR 99/97 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 255 = EzBAT BAT §§ 22, 23 B. 7 Justizdienst VergGr. Vc Nr. 2, zu I 4 a der Gründe mwN).Tatsächlich trennbare Tätigkeiten unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden (Senat 22. Juli 1998 - 4 AZR 99/97 - aaO mwN).
- BAG, 13.09.2006 - 4 AZR 236/05
Eingruppierung: Angestellter in einem Haus der Offenen Tür
Dies ist unschädlich, da der Senat die Arbeitsvorgänge selbst bestimmen kann (st. Rspr., zB Senat 22. Juli 1998 - 4 AZR 99/97 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 255 mwN).
- BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 192/04
Eingruppierung, Betriebsprüfer
aa) Unter einem Arbeitsvorgang ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu dem inhaltlich entsprechenden § 22 Abs. 2 BAT iVm. den Protokollnotizen eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (zB 22. Juli 1998 - 4 AZR 99/97 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 255 = EzBAT BAT §§ 22, 23 B. 7 Justizdienst VergGr. Vc Nr. 2, zu I 4 a der Gründe mwN).Tatsächlich trennbare Tätigkeiten unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden (Senat 22. Juli 1998 - 4 AZR 99/97 - aaO mwN).
- LAG Köln, 03.12.2010 - 4 Sa 815/10
Eingruppierung
Injustiziabilität der Vergütungsgruppe VI b Fallgruppe 1 für den allgemeinen Vollzugsdienst in der Anlage 1 a zum BAT/BL (gegen BAG 22.7.1998 - 4 AZR 99/97).Diese Widersprüchlichkeit hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 22.07.1998 (4 AZR 99/97) offenbar übersehen.
- LAG Hamm, 16.01.2002 - 18 Sa 1009/01
Eingruppierung, Vermessungsingenieur (grad), Geoinformationssystem AED-GIS
Hier ist eine pauschale Überprüfung ausreichend, wenn der maßgebliche Sachverhalt unstreitig ist und der Arbeitgeber selbst für die Tätigkeit des Angestellten die Tätigkeitsmerkmale der entsprechenden Vergütungsgruppe als erfüllt ansieht (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 22.07.1998 - 4 AZR 99/97 - AP Nr. 255 zu §§ 22, 23 BAT 1975).